Die Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren wurde durch ein Schreiben des Kreisbrandmeisters aktualisiert.
Auf Grund der in Kraft getretenen Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg müssen auch bei den
Feuerwehren Einschränkungen vorgenommen werden.
Es gilt das Hygienekonzept:
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